Distanzunterricht im Kreis Unna

Der Krisenstab des Kreises Unna vom heutigen Tage hat beschlossen, folgende Regelungen im Wege einer Allgemeinverfügung zu erlassen, welche voraussichtlich am Samstag, 17.04.2021, 0:00 Uhr, in Kraft treten soll:

Die Schulen unterrichten im Distanzunterricht. Ausgenommen ist die Beschulung von Abschlussklassen. Eine Notbetreuung für die Klassen 1-6 ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Form der Beschulung der laufenden Kalenderwoche beibehalten wird. Eine Rückkehr in den Wechselunterricht, so wie landesweit vom MSB vorgesehen, wird damit ausgeschlossen.

Die vorstehende Regelung für die Schulen ist bereits mit dem MAGS vorab einvernehmlich telefonisch erörtert worden.

Anlass ist der starke Anstieg der 7-Tage-Inzidenz in der letzten Woche und die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 EW am heutigen Tage.

Corona
Vorheriger Beitrag
Schulbetrieb ohne Glaskugel
Nächster Beitrag
Distanzlernen bleibt