Informationen für Grundschuleltern und Kinder für das Schuljahr 2024/25

Informationen für Grundschuleltern und ihre Kinder (Schuljahr 2024/25)

Ihr Kind wird zum Schuljahresbeginn 2024/25 von der Grundschule in eine weiterführende Schule wechseln. Für Sie als Eltern stellt sich nunmehr die Frage, welche weiterführende Schule für den künftigen schulischen Werdegang in Betracht kommt.

Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 – Klasse 5

Vom 26.01.2024 bis 08.03.2024 können Sie Ihr Kind an der Gesamtschule Fröndenberg anmelden.

Die Abgabe der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg (Gesamtschule Fröndenberg, Im Wiesengrund 7, 58730 Fröndenberg). Es ist auch ein Einwurf der Unterlagen an Werktagen in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr im Briefkasten im Eingangsbereich möglich. Bei Fragen zum Anmeldeverfahren steht Ihnen auch unser Sekretariat zur Verfügung.

Die Unterlagen müssen bis zum 08.03.2024, 13:00 Uhr bei uns vorliegen, da andernfalls keine Bearbeitung erfolgen kann.

Die Entscheidung über die Aufnahme wird am 15.03.2024 erfolgen und schriftlich mitgeteilt. Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen ist für die Aufnahmeentscheidung nicht bedeutend. Die Aufnahmeentscheidungen unterliegen den Vorgaben des Schulgesetzes.

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Zum Download stehen ab dem 15.12.2023 folgende Dokumente bereit, die Sie bitte ausdrucken und ausfüllen:

  • Anmeldebogen der Gesamtschule Fröndenberg
  • Anlage 1 – Einverständniserklärung zum Informationsaustausch mit der abgebenden Grundschule
  • Anlage 2 – Einverständniserklärung zu Bild-, Ton-, Filmaufnahmen und zur Ausstellung eines Schülerausweises mit Bild
  • Anlage 3 – Einwilligung zur Datenerhebung für MNSpro und Office 365
  • Anlage 4 – ggf. ausgefüllte Anmeldung zur Mensa-Verpflegung (Abo)
  • Anlage 5- ggf. Bestellschein für das „Flashticketplus“ (Busfahrkarte)

Weiterhin fügen Sie bitte hinzu:

  • die Kopie des letzten Zeugnis Ihres Kindes mit Schulform-Empfehlung
  • die vier ausgefüllten Anmeldescheine,
  • eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • ggf. bei alleinigem Sorgerecht: das Sorgerechtsurteil
  • ggf. einen Nachweis über erfolgte Diagnostik (z.B. LRS)
  • eine Kopie des Nachweises zum Masernimpfschutz (Impfpass).

Sekretariat

Das Sekretariat steht Ihnen für Fragen zum Anmeldeverfahren von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Anmeldung

Anmeldeverfahren, Anmeldeverfahren 24-25
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