Impfen für Schule und Freizeit ab 12 Jahren

Das Impfzentrum des Kreises Unna bietet für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freitags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr an, ohne Termin geimpft zu werden. In dieser Zeit stehen eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt für die Beratung der Eltern und Impfung der Kinder zur Verfügung. Wenigstens eine Erziehungsberechtigte / ein Erziehungsberechtigter muss das Kind begleiten. Kann die/der zweite Erziehungsberechtigte nicht mitkommen, müssen auf jeden Fall eine formlose schriftliche Einwilligungserklärung und eine Kopie vom Personalausweis vorgelegt werden.

  • Einwilligungserklärung für die Impfung von Kindern und Jugendlichen (PDF)

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren benötigen lediglich eine formlose Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in Verbindung mit der Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigtenfür die Impfung im Impfzentrum.

 

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