Aufgaben

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konfikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

mögliche Themen

  • Das Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
  • Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten
  • Grundsätze zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  • Information und Beratung
  • Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  • Schulhaushalt
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
  • Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
  • Besondere Formen der Mitwirkung
  • Mitwirkung beim Schulträger
  • Erlass einer Schulordnung
  • Ausnahmen vom Alkoholverbot
  • Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
  • Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

Mitglieder der Schulkonferenz

gewählte Mitglieder

  • Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
  • Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz)
  • Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat).

mit beratender Stimme

  • Die ständige Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin
  • Verbindungslehrerinnen und -lehrer.

Vorsitz

  • Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.