Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen. So formuliert es das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam mit den Eltern haben daher Lehrerinnen und Lehrer eine große Verantwortung für die Erziehung der Kinder.

Kooperation

Deshalb ist eine gute Kooperation zwischen Elternhaus und Schule von großer Bedeutung. Diese Kooperation ist sowohl auf der Ebene zwischen einzelnen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern angelegt als auch auf der Ebene der schulischen Mitwirkung in den Beschlussgremien der Schule. Bei Fragen und Problemen sollten die Eltern zuerst Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern der Schule aufnehmen, um klärende Gespräche zur führen. Bei Bedarf kann die Schulleitung oder Elternvertretung hinzugezogen werden. Gespräche mit Lehrern und Erziehern sind grundsätzlich vorher terminlich zu vereinbaren. Die Arbeit der gewählten Elternvertretung sollte von allen Eltern mitgetragen und unterstützt werden.

Damit die Kinder gerne zur Schule kommen, ist es sinnvoll, den Kindern gemeinsam eine positive Haltung gegenüber der Schule zu vermitteln.

Mitwirkungsorgane

In folgenden Mitwirkungsorganen sind Eltern bzw. die gewählten Elternvertreter vertreten:

  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz
  • Dringlichkeitsausschuss
  • Einstellungskommission
  • Fachkonferenzen Jahrgangspflegschaften
  • Landeselternschaft der integrierten Schule in NRW (LEIS)

schulische Veranstaltungen

Mit und bei folgenden Veranstaltungen ist die Elternschaft aktiv:

  • Tag der offenen Tür mit Beratung und Infostand
  • Einschulcafe zur Begrüßung des neuen Jahrganges
  • Teilnahme an allen schulinternen und schulexternen Elterninformationen