Sekundarstufe I

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
  • der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in mindestens zwei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern mit Unterricht auf der Grundebene sowie in den anderen Fächern mindestens zweimal mindestens befriedigende und im Übrigen höchstens in einem Fach nicht ausreichende Leistungen.

Mit diesem Abschluss wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase) des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg erworben, wenn die Leistungen in mindestens drei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene, im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den anderen Fächern mindestens befriedigend sowie im Unterricht auf der Grundebene mindestens gut sind.

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Anspruchsebenen erfolgt nach Leistung und Abschlussperspektive durch die Klassenkonferenz. Die Prüfungsordnung lässt dabei offen, ob die Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern in Form der Binnendifferenzierung im Klassenverband oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung, also in Erweiterungs- und Grundkursen erfolgt. Auch hier trifft die Klassenkonferenz die Entscheidung für eine der jeweiligen Lerngruppe angemessen fördernde Form.

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Sekundarstufe II

Zugang zur Oberstufe

Mit dem Zeugnis des Sekundarabschlusses und dem entsprechenden Zeugnisvermerk erwerben Schülerinnen und Schüler die Qualifikation für den Besuch der Oberstufe (Jahrgang 10 der Gesamtschule, Hauptschule, Realschule; Jahrgang 9 des Gymnasiums).

Fachhochschulreife

Mit erfolgreichem Besuch der Einführungsphase (EF) der Oberstufe und des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Q1) (Gesamtschule: Jahrgänge 11 und 12) und Leistungen von 40 Punkten in den LKs und 55 Punkten in den GKs können Schülerinnen und Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Das bedeutet, dass sie nach Abschluss eines einjährigen gelenkten Praktikums oder einer Berufsausbildung an Fachhochschulen in NRW und vielen anderen Bundesländern studieren können.

Abitur

Mit erfolgreichem Besuch der Einführungsphase (EF) der Oberstufe und der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) (Gesamtschule: Jahrgänge 11 bis 13), sowie nach Abschluss aller notwendigen Prüfungen haben Schülerinnen und Schüler das Abitur abgelegt. Dieses berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in Deutschland.
Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe

Abschlüsse Sekundarstufe II