Schulsozialarbeiter*innen beraten SuS und deren Erziehungsberechtigte. Sie beraten sich auch mit Lehrern, um für jede einzelne Schülerin, für jeden einzelnen Schüler die passende Lösung zu finden.

Schulsozialarbeiter*innen sind Nicht-Lehrer und Nicht-Erziehungsberechtigte. Sie stehen darum für ein freiwilliges, konsequentes und vertrauensvolles Miteinander.

Sie gehen mit Euch durch Dick und Dünn!
Zudem bieten sie AGs, Pausenangebote und Projekte an.
Mit ihnen könnt Ihr Spaß haben!

Ansprechpartner

Frau Sielska

Schulsozialarbeiterin

Phone: 02373 68111 30
Fax: 02373 68111 29
Email: katarzyna.sielska@gsf-mail.de

Frau Bornemann

Schulsozialarbeiterin

Phone: 02373 68111 30
Fax: 02373 68111 29
Email: tanja.bornemann@gsf-mail.de

Herr Smedinski

Schulsozialarbeiter

Phone: 02373 68111 30
Fax: 02373 68111 29
Email: Hans.Smedinski@gsf-mail.de

Frau Leismann

Schulsozialarbeiterin

Phone: 02373 68111 30
Fax: 02373 68111 29
Email: maria.leismann@gsf-mail.de

Das Konzept der Schulsozialarbeit an der Gesamtschule Fröndenberg

Gesetzliche Rahmenbedingungenn der Schulsozialarbeit

Die Grundlage unserer Arbeit an der Gesamtschule Fröndenberg ist der Erlass zur Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung) v. 23.01.2008 (ABl. NRW. S. 97,142):

»Die Nachfrage nach Angeboten der Schulsozialarbeit ist angesichts der zunehmenden Komplexität von Erziehung und Bildung in einem dynamischen und leistungsorientierten Schulwesen, das auf den Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, pädagogischer Freiheit und staatlicher Verantwortung beruht, in den letzten Jahren stetig gestiegen.«

Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie ist insbesondere ausgerichtet auf:

  • Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf
  • sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit
  • spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern (Einzelfallberatung)
  • die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext
  • Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern.

Erfolgreiche Schulsozialarbeit wird u.a. ermöglicht durch

  • personelle Kontinuität
  • Vollzeitstellen
  • qualifizierte Fachkräfte für Schulsozialarbeit und Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern
  • eine angemessene konzeptionelle Verankerung (auch im Schulprogramm), eine eigene und gute räumliche Ausstattung (Besprechungsraum/-tisch, Büro und EDV-Ausstattung, Nutzung von Gruppen- und Klassenräumen)
  • kontinuierliche Gruppenarbeit
  • zeitnahe Intervention (z.B. bei Schulmüdigkeit oder kritischen Lebenssituationen)
  • leichte Erreichbarkeit für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte (in der Schule während der Unterrichtszeit)
  • tragfähige Kooperationsstrukturen mit Institutionen (z.B. Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologen, etc.) und Personen im Umfeld der Schule
  • innovative Projekte, die das Wir-Gefühl von Klassen und der Schulgemeinschaft steigern
  • erlebnispädagogische Angebote in Kooperation mit außerschulischen Partnern oder auch qualifizierten Übungsleitern aus Sportvereinen
  • Angebote zu Themen der Suchtprävention und -intervention, Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Kommunikationstraining, Berufsorientierung, Schulsanitätsdienst und Mediation
  • freizeitpädagogische Angebote mit unterschiedlichen Zielrichtungen in festen Arbeitsgemeinschaften und offenen Schülerclubs (RdErl. d. Ministeriums für Schule und
  • Weiterbildung v. 23.01.2008 ABl. NRW. S. 97,142)

Insgesamt orientiert sich die Schulsozialarbeit auch an den Zielen des KJHG (Kinder-, und Jugendförderungsgesetz) und hier im Besonderen an den Paragraphen:

§ 1Recht auf Erziehung, § 9 Gleichberechtigung, § 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 Jugendschutz, § 36 Hilfeplan
Im KJHG, Kinder-, und Jugendhilfegesetz, §1, 1 heißt es:

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

Ziele

Bezogen auf Schülerinnen und Schüler:

  • Integration von Kindern mit individuellen Problemen und die Weckung und Förderung der Eigeninitiative und die Vermittlung von Orientierungspunkten
  • Förderung des Sozialverhaltens und der Lernmotivation und Anregung zur Entwicklung von Wertvorstellungen
  • Verbesserung der individuellen Möglichkeiten und Chancen im Berufsleben
  • Fokussierung auf jedes einzelne Kind und seine Lebenslage

Bezogen auf Lehrerinnen und Lehrer:

  • kollegiale Beratung zur Verbesserung der Beziehung zwischen Eltern Lehrern und Lehrerinnen und Schülern und Schülerinnen
  • Unterstützung bei der Elternarbeit

Bezogen auf Eltern:

  • Eltern als gleichwürdige Partner und Fachleute in Erziehungsfragen ihrer Kinder wahrnehmen
  • Unterstützung bei Kontakten zu Trägern der Jugendhilfe, Therapeuten, dem Jugendamt und anderen Kooperationspartnern.
  • Konkrete Umsetzung – Gelebte Schulsozialarbeit

Prinzipien

Freiwilligkeit
Die Teilnahme an allen sozialpädagogischen Angeboten ist freiwillig. Das bedeutet für Schülerinnen und Schüler /Eltern/Lehrerinnen und Lehrer sowie Klassen: »Ich entscheide mich selbstbestimmt für die Veränderung und die daraus erwachsenden Konsequenzen«.
Konsequenz
Absprachen müssen so getroffen werden, dass sie einhaltbar sind. Ziel ist keine Maximalforderung, sondern das Einschlagen einer Richtung, die ich Schritt für Schritt auf ein Ziel hin gehen kann.
Vertraulichkeit
Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungspotenzial weitergegeben.

Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten kann also nur auf Eigenständigkeit, Respekt und Vertrauen in den/die anderen gründen, damit sie fruchtbar für die Lern- und Lebenssituation werden kann.