Für die Gestaltung des Schullebens ist es unabdingbar, dass Eltern informiert und an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Daher finden zum Schuljahresbeginn auch unter den besonderen Bedingungen des Infektionsschutzes Klassen- und Jahrgangspflegschaften statt.
Dabei halten wir uns an folgende Regelungen:
- Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet. Die durchführende Lehrkraft überprüft die Zugangsberechtigung.
- Grundsätzlich gilt im gesamten Schulgebäude Maskenpflicht.
- Beim Betreten des Raumes wird eine Handdesinfektion durchgeführt.
- Körperkontakt ist zu vermeiden.
- Der Raum wird kontinuierlich oder mindestens alle 20 Minuten durchlüftet.
- Eine feste Sitzordnung wird eingehalten und dokumentiert.