Einen Anspruch auf Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder neben Kindergeld auch den Kinderzuschlag beziehen.
Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung oder das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort in allen Dienststellen des Jobcenters. Die Schulsozialarbeiter helfen gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare. Eltern sollten einen Termin unter 02373/68111-30 vereinbaren.
Sollten Sie trotz Erwerbstätigkeit ein geringes Einkommen haben können Sie Leistungen aus dem Härtefall-Fonds des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhalten.
Bitte sprechen Sie dazu mit:
M. Pieper (Stadt Fröndenberg): 02373/976-240
Ansprechpartner
Frau Leismann
Schulsozialarbeiterin
Phone: 02373 68111 30Fax: 02373 68111 29
Email: maria.leismann@gsf-mail.de