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Vertretungsunterricht, Lehrerwechsel, Unterrichtsausfall – was steckt dahinter?

Ausgangslage

Mit viel Aufwand und Sorgfalt plant die Schulleitung den Unterricht und dennoch kommt es im Laufe des Schuljahres zu Unterrichtsvertretung, zum Stundenausfall oder zu Lehrerwechseln. Ursache sind sowohl notwendige Veränderungen im Unterrichtseinsatz von Lehrkräften und in der Personalausstattung wie auch unvorhersehbare Situationen zum Beispiel durch Krankheit. Hier erklären wir einige Rahmenbedingungen für den schulischen Alltag.

Lehrerstellen

Die Zuweisung von Lehrerstellen an die Schule ist nicht nur vom Bedarf der einzelnen Schule, sondern auch von der Lehrerversorgung anderer Schulen und nicht zuletzt von den Haushaltsvorgaben des Landes abhängig. In einzelnen Fächern und Lehrämtern fehlen zudem ausgebildete Lehrkräfte, sodass der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Einstellungen können mitten im Schuljahr erfolgen und führen dann ebenfalls zu neuen Einsatzplänen und Fachlehrerwechseln.

Grundsätzliches

In vielen Berufen können kurzfristige Erkrankungen durch Aufschub von Arbeiten aufgefangen werden. Die Pflichten der Schule lassen aber weniger Spielraum, insbesondere wenn viele Schülerinnen und Schüler auf Bus- und Zugverbindungen angewiesen sind. So vermeiden wir es an der Gesamtschule Fröndenberg, den Unterricht später beginnen zu lassen  und vertreten den Unterricht oder beaufsichtigen zumindest die Schülerinnen und Schüler bis zum Mittag.
In der Oberstufe sollte die Eingenverantwortung der Schülerinnen und Schüler so weit fortgeschritten sein, dass einzelne Stunden durch selbständige Erarbeitung von Unterrichtsstoff genutzt wird. Dazu werden Langzeitaufgaben abgesprochen und die inhaltlichen Anforderungen der schulinternen Lehrpläne und der Abiturprüfungen offengelegt.

Möglichkeiten und Grenzen

Die Belastungen der Lehrkräfte durch den Vertretungsunterricht sollen im Sinne des Gesundheitsschutzes möglichst gleichmäßig im Kollegium verteilt werden. Sobald aber mehrwöchige Erkrankungen erkennbar werden, verabredet die Schulleitung mit einzelnen Lehrinnen oder Lehrern, eine Dauervertretung in Mehrarbeit einzurichten. Durch den Stundenplan sind allerdings die Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt und nicht immer gelingt es, in alle Wochenstunden eine einzige Lehrkraft einzusetzen. Durch eine gute Abstimmung der Unterrichtsplanung zwischen den Lehrerinnen und Lehrern gelingt dann aber eine angemessene Unterrichtsversorgung.

Der Bezirksregierung stehen für befristete Einstellungen aufgrund längerfristiger Erkrankungen oder für den Mutterschutz begrenzte Mittel zur Verfügung. Auch für Erziehungszeiten können befristete Einstellungen vorgenommen werden.
Werden uns solche Stellenausschreibungen ermöglicht und gelingt es uns geeignete Personen zu finden, ergeben sich Vertretungsmöglichkeiten. Diese Einstellungen werden unabhängig von den schulhalbjährlichen Planungen befristet und bedingen durch die jeweiligen fachlichen Qualifikationen notwendigerweise Lehrerwechsel auch in zunächst nicht betroffenen Lerngruppen.

Herausforderungen

Prüfungen

Schon mehrstündige Kursarbeiten und Prüfungen erfordern Veränderungen im Lehrereinsatz. Besonders aufwendig sind mündliche Sprachprüfungen und die Abiturprüfungen, weil hier jeweils mehrere Lehrkräfte eingebunden sind und der planmäßige Einsatz angepasst werden muss. Im Falle der Abiturprüfungen sind an einigen Prüfungstagen so viele Lehrkräfte eingesetzt, dass kein Unterricht stattfinden kann.

Exkursionen

Auch mehrstündige oder ganztägige Besuche an außerschulischen Lernorten werden in der Regel von zwei Lehrkräften begleitet. In der Regel stellen die betroffenen Lehrkräfte in diesen Fällen für Ihre Lerngruppen Aufgaben zur Verfügung.

Nachwuchs

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, erfordert aber besondere Vorsichtsmaßnahmen. Um Gefahren für Mutter und Kind auszuschließen, darf eine schwangere Lehrerin erst nach einer Gefährdungsbeurteilung und Feststellung des Immunstatus durch das Gesundheitsamt weiter in der Schule arbeiten. Treten Infektionskrankheiten in der Schule oder Komplikationen im Verflauf der Schwangerschaft auf, wird ein Beschäftigungsverbot gegebenenfalls bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgesprochen. Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Elternzeit nach individuellen Vorstellungen. Für ein bis zwei Monate kann zusätzlich der Ehepartner Elternzeit beantragen. Diese für die Betreuung der Kinder so sinnvollen Möglichkeiten stellen für die Organisation des Unterrichts besondere Herausforderungen dar. Sie werden – wenn möglich – durch Mehrarbeit verbleibender Lehrkräfte oder durch die Einstellung von Vertretungslehrkräften ausgeglichen.

Lehrerausbildung

Die Ausbildung von Lehrinnen und Lehrern im Referendariat setzt voraus, dass die angehenden Lehrkräfte sich in unterschiedlichen Lerngruppen erproben. Neben dem Ausbildungsunterricht in Begleitung durch eine Lehrkraft gehört dazu auch der eigenverantwortliche Unterricht. Damit sind an den Schulen immer wieder Lehrerwechsel erforderlich.