Am Ende der Grundschulzeit steht für Eltern die Entscheidung der geeigneten weiterführenden Schule für das eigene Kind an. Die Grundschule gibt dazu mit dem Halbjahreszeugnis eine Schulformempfehlung ab. Für die Gesamtschule gilt, dass diese Schulform für alle Schülerinnen und Schüler die geeignete Schulform ist.
Zusammenarbeit der Schulen in Fröndenberg
In Fröndenberg gibt es besondere Argumente für den Wechsel an die Gesamtschule. Im Sinne eines weichen Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule pflegen die Grundschulen Fröndenbergs und die Gesamtschule Fröndenberg einen intensiven Austausch über ihre pädagogischen Konzepte. Gemeinsam begleiten wir den Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Grundschule in die Gesamtschule. Bereits vor den Sommerferien hospitieren Lehrkräfte der Gesamtschule an den Grundschulen. Vor und nach dem Wechsel tauschen sich die Lehrkräfte der Grundschulen mit den Lehrkräften der Gesamtschule über die wesentlichen schulischen Belange der Schüler und Schülerinnen aus, um die Kinder optimal individuell zu fördern.
Der gemeinsame Informationsabend der Grundschulen und der Gesamtschule Fröndenberg im ersten Halbjahr und der darauf folgende Tag der offenen Tür bieten den Eltern und den Kindern Einblicke in die pädagogische Arbeit der Gesamtschule.
Grundgedanken des pädagogischen Konzeptes der Gesamtschule Fröndenberg
Die Gesamtschule Fröndenberg ist offen für alle Kinder – Vielfalt wird als Bereicherung und Chance angesehen. Die unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in den der Lerngruppen unterstützt die individuelle Wahrnehmung und Förderung durch die Lehrer maßgeblich und führt am Ende der Sekundarstufe I zu den passenden Schulabschlüssen.
Die Gesamtschule ermöglicht jedem Schüler und jeder Schülerin eine individuelle Schullaufbahn, entsprechend seiner persönlichen Entwicklung. Frühe und späte Durchstarter, individuelle Krisen und besondere Begabungen werden flexibel berücksichtigt. So kann trotz zeitweiser Schwierigkeiten das Abitur als höchster Schulabschluss erreicht werden.
Das Aufnahmeverfahren an der Gesamtschule Fröndenberg
Vor der Aufnahme bieten wir interessierten Grundschuleltern eine intensive Beratung und ausführliche Information an.
Am Tag der offenen Tür stehen für erste persönliche Gespräche die Abteilungsleitung 5-7 und der Koordinator für Inklusion zur Verfügung. Informationen rund um unsere Bildungsangebote geben Ihnen Einblicke in die pädagogische Arbeit der Schule. Auch während des Anmeldeverfahrens im Januar/Februar können die Eltern Beratung wahrnehmen. Selbstverständlich können zusätzlich Termine telefonisch vereinbart werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Schüler und Schülerin ist im Schulgesetz des Landes NRW geregelt und für alle Schulen verbindlich:
- Die Aufnahme in die Klasse 5 setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. Zur Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis, der Anmeldeschein und die Schulformempfehlung vorzulegen.
- Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: Geschwisterkinder, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), Schulwege, Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, Losverfahren.
- Die Kriterien Schulwege und Nähe der Grundschule dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können (§ 46 Abs. 5 SchulG).
Wichtige Hinweise zu den Anmeldungen:
Folgende Dokumente benötigen Sie ausgefüllt für die Anmeldung:
- Anmeldebogen der Gesamtschule Fröndenberg
- Anlage 1 – Einverständniserklärung zum Informationsaustausch mit der abgebenden Grundschule
- Anlage 2 – Einverständniserklärung zu Bild-, Ton-, Filmaufnahmen und zur Ausstellung eines Schülerausweises mit Bild
- Anlage 3 – Einwilligung zur Datenerhebung für MNSpro und Office 365
- Anlage 4 – ggf. ausgefüllte Anmeldung zur Mensa-Verpflegung (Abo)
- Anlage 5- ggf. Bestellschein für das “Flashticketplus” (Busfahrkarte)
Weiterhin fügen Sie bitte hinzu:
- die Kopie des letzten Zeugnis Ihres Kindes mit Schulform-Empfehlung
- die vier ausgefüllten Anmeldescheine,
- eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- ggf. bei alleinigem Sorgerecht: das Sorgerechtsurteil
- ggf. einen Nachweis über erfolgte Diagnostik (z.B. LRS)
- eine Kopie des Nachweises zum Masernimpfschutz (Impfpass).
Ansprechpartner
Frau Eberitzsch
Abteilungsleitung 5/6/7
Phone: 02373 68 111 24Fax: 02373 68111 29
Email: Schulleitung@gsf-mail.de
Downloads
- 01 Anmeldeformular (2966 Downloads )
- Anlage 1 - Einverständniserklärung zum Informationsaustausch mit der abgebenden Schule (3125 Downloads )
- Anlage 2 - Einverständniserklärung zu Bild-, Ton-, Filmaufnahmen und zur Erstellung des Schülerausweises mit Bild (3621 Downloads )
- Anlage 3 - Einwilligung zur Datenerhebung pädagogische Netz Office 365 - DSGVO (3802 Downloads )
- Anlage 4 - Anmeldung zum Abonnement Mittagsverpflegung (129110 Downloads )
- Anlage 5 - Bestellschein Flashticketplus Kreis Unna (4629 Downloads )