Eine einfache Geschichte gut vorzutragen ist nicht so schwer. Aber einen Text, der auch die ein oder andere Stolperfalle mit sich bringt, fehlerfrei und fesselnd vorzulesen, ist da schon eine ganz andere Hausnummer. Zwar durften sich die Teilnehmer des diesjährigen Vorlesewettbewerbs ihr Buch in der ersten Runde selbst auswählen, aber zu einfach machen sollten sie es sich nicht, erklärt Doris Wehowski, Leiterin der Mediothek. Die Gewinnerin des Wettbewerbs ist Carlotta Bergermann. Mit einem Auszug aus einem spannenden Roman und einem vorgegebenen Text, den sie nicht kannte – darauf hat Wehowski bei der Auswahl geachtet – überzeugte sie die Jurymitglieder.
Bücher für alle Teilnehmer des Vorlesewettbewerbes
Die Jury, bestehend aus der Organisatorin Christina Schulte, Referendarin Helen Krüger, Lesemutter Birgit Redeker, Wehowski und der Siegerin aus dem vergangenen Jahr, Sophia Grewe, füllten die Bewertungsbögen aus. Kriterien sind neben der Textauswahl Lesetechnik und Interpretation. Zuvor haben sich die Sechstklässer im Deutschunterricht auf den Vorlesewettbewerb vorbereitet. Dort fand auch die Vorauswahl statt: Jede Klasse durfte zwei Schüler ins Rennen schicken. In der Aula traten die Kandidaten dann am Freitagnachmittag gegeneinander an. Die ersten sechs Plätze durften eine Urkunde mit nach Hause nehmen und die drei besten Leser einen Büchergutschein, den die Buchhandlung Kern gesponsort hat. Für alle Teilnehmer gab es vom Förderverein ein Buch.
Siegerin aus dem Vorjahr übergibt Preise und Urkunden
Carlotta Bergermann wird nun auf Kreisebene antreten. Sollte sie dort wieder gewinnen, darf sie auf Bundesebene lesen. Dass die Konkurrenz in der Zentralen Bibliothek in Unna, wo die nächste Runde stattfindet, groß ist, weiß die Vorjahressiegerin Sophia Grewe noch zu gut. Die Siegerin auf Kreisebene habe im vergangenen Jahr sehr gut gelesen – und langsam. Ihr selbst sei das schwergefallen, „ich war total aufgeregt“. Grewe übergab am Freitag die Urkunden. Im nächsten Jahr sitzt dann Bergermann in der Jury.
(Hellweger Anzeiger, vom 08.12.2018)