Schulbetrieb ab dem 14.12.2020

Um 13:32 Uhr erreichte uns heute die Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung mit der Bitte, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu informieren. Wie im März war da der Unterricht in unserer Schule weitergehend bereits beendet. Die für uns wichtigen Passagen lesen Sie unten im Wortlaut.

Das Schulleitungsteam der Gesamtschule Fröndenberg hat die Nachricht ausgewertet und die Konsequenzen wie folgt beraten.

Für die Gesamtschule Fröndenberg gilt:

Lernen auf Distanz nach Stundenplan

Das Lernen auf Distanz erfolgt wie an unserer Schule eingeübt über MNSPro bzw. Teams nach Stundenplan. Durch die regelmäßige Kontaktaufnahme durch die Lehrkräfte im Rahmen des Stundenplans wird für alle Schülerinnen und Schüler eine Tagesstruktur vorgegeben. Die Klassenleitungen informieren, sollten sich Schülerinnen und Schüler dem entziehen.

Wir empfehlen daher auch für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ihren Kindern das Lernen zu Hause zu ermöglichen.

Für den 7. Jahrgang ist Betreuung in der Schule bis 12:25 Uhr sichergestellt.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zeigen der Schule gegenüber schriftlich (auch per Email an Verwaltung@gsf-mail.de) an, wenn sie von dieser Befreiung vom Präsenzunterricht Gebrauch machen wollen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Wegen des Praktikums im Januar können Kursarbeiten im 9. Jahrgang nicht verschoben werden. Alle anderen Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I werden in den Januar verlegt.

In der Oberstufe werden Klausuren unter besonderen Hygienebedingungen nach Plan geschrieben.

Mensabetrieb

Die Mensa bleibt für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Die Regelungen der Schulmail im Wortlaut:

„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden. (Schulmail des MSB vom 14.12.2020)

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