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Beurlaubung an religiösen Feiertagen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich aus religiösen Gründen vom Unterricht beurlauben zu lassen. Das Schulgesetz setzt hier eine Obergrenze von maximal einem Tag fest.

Möchten Sie Ihr Kind wegen eines religiösen Feiertages beurlauben lassen, ist Voraussetzung, dass der Glaube die Heiligung des Feiertags vorschreibt und die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Schule bekannt ist.

Beispiele

Sabbatheiligung für Juden und Sieben-Tage-Adventisten, Ramadan-, Beiram- und Opferfest des Islam

Hinweise

  • Die Erziehungsberechtigen stellen einen schriftlichen Antrag auf Befreiung bei der Klassenleitung.
  • Die Klassenleitung ist hier der Entscheidungsträger.
  • Die Beurlaubung sollte einen Tag nicht überschreiten.
  • Grundsätzlich sind beurlaubte Schülerinnen und Schüler zum Nacharbeiten der versäumten Unterrichtsstoffes verpflichtet.

Weitergehende Informationen

https://bass.schul-welt.de/3835.htm