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Wie wird eine Lese- und Rechtschreibschwäche berücksichtigt?

Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass ” Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)” vom 19.07.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dar.

Leitfaden zur Förderung der Lese- und Rechtschreibschwäche

Leitfaden LRS GSF.pdf (654 Downloads )