Der Kreis Unna hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens am 19.10.2020 zunächst mit Frist bis zum 31.10.2020 verfügt:
„Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen, auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Schulunterricht soll möglichst im Klassenverband bzw. in homogenen Lerngruppen erteilt werden. Sofern dies nicht möglich ist, ist Distanzunterricht zu bevorzugen. Über den Schulunterricht hinausgehende Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen sind einzustellen, sofern diese über den Klassenverband bzw. homogene Lerngruppen hinausgehen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.“
Ergänzend hat das Schulministeriums mit Schulmail vom 21.10.2020 für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien festgelegt:
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
Ab Montag, dem 26.10.2020 gilt daher:
Der Unterricht in der Sekundarstufe I findet ausschließlich im Klassenverband statt. Für differenzierte Kurse sind spezifische Aufgaben im Klassenverband zu bearbeiten.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
In der Oberstufe findet der Unterricht in der Regel als Distanzunterricht über die Lernplattform statt. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über die digitalen Medien entsprechend ihrer Unterrichtsstunden zu informieren und Aufgaben zu bearbeiten.
Wir prüfen derzeit, ob einzelne Kurse zum Präsenzunterricht eingeladen werden können.
Klausuren finden wie geplant in der Schule statt.
Für das Lernen auf Distanz gilt laut Verordnung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW:
- Das Lernen auf Distanz ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt.
- Die im Lernen auf Distanz vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden regulär in die Leistungsbewertung miteinbezogen („sonstige Mitarbeit“).
- Das beim Lernen auf Distanz erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht im Anschluss an das Lernen auf Distanz durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung.
Bleiben Sie gesund!
Klaus de Vries, Schulleiter