Lernen auf Distanz für die Q1 und die Q2 am Montag, den 2.11.2020

Aktuelle Maßnahmen für den 2.11.2020 für die Q1 und die Q2

Aktuell sind uns mehrere Infektionsfälle aus der Q1 und der Q2 nach privaten Treffen angezeigt worden. Leider haben wir dazu noch keine Meldung vom Gesundheitsamt. Mindestens einer der infizierten Schüler hat am Dienstag an einer Klausur teilgenommen.

Gut, dass wir die Oberstufe in der letzten Woche im Lernen auf Distanz unterrichtet haben.

Die Jahrgangssprecher*innen der Q2 haben zur Prävention Unterricht auf Distanz für die kommende Woche vorgeschlagen.

Wir werden dies zunächst für Montag, den 2.11. für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 umsetzen. Sobald uns Informationen vom Gesundheitsamt vorliegen, können wir dann weitere Maßnahmen durchführen.

Die Jahrgangsleitungen informieren Ihre Schüler*innen:

Lernen auf Distanz für die Q1 und die Q2 am Montag, den 2.11.2020

In der aktuellen Lage bitten wir alle Schülerinnen und Schüler mehrmals täglich Ihre Mails und Teamforen abzurufen. Auch die Eltern erreichen wir auf diesem Weg am schnellsten.

Bleiben Sie gesund

Klaus de Vries

 

Die Faktenlage nach der neuen Coronaschutzverordnung

Eine neue Coronaschutzverordnung liegt nun vor. Sie formuliert als allgemeine Grundsätze in §1 (2) „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“

Für unsere Arbeit gilt aber: „Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung insbesondere für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bleiben unberührt.“

Legen wir die Regelungen nebeneinander ergibt sich mindestens ein gedanklicher Widerspruch zwischen den engen Infektionsschutzbestimmungen der Coronaschutzverordnung und den Regelungen der Coronabetreuungsverordnung. Zurzeit macht es nicht den Eindruck, dass sich daran nicht noch etwas ändert.

 Grundsatz zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes

Als Grundsatz formuliert sich das vielleicht so: „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich im Rahmen der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens müssen wir im Monat November noch aufmerksamer den Infektionsschutz in der Schule und die Erforderlichkeit von Kontakten im Kollegium und mit Eltern prüfen.

 Lernen auf Distanz

Höchste Priorität hat sicher der Kontakt zu Schüler*innen. Bei den jüngeren Schüler*innen ist der Bedarf sicher größer als bei älteren. In den höheren Jahrgängen sind zudem sehr schnell größere Gruppen von einem Infizierungsfall betroffen. Daher sollten diese Jahrgänge und insbesondere die Oberstufe darauf eingestellt sein, dass bei Infektionsfällen ein Lernen auf Distanz angesetzt werden muss. Gleichzeitig Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz für Lerngruppen anzubieten, wird unsere Möglichkeiten schnell übersteigen.

Elterngespräche

Die Rückmeldungen aus dem Kollegium haben gezeigt, dass auch für Kontakte zu Eltern jahrgangsbezogene Unterschiede zu berücksichtigen sind. Präsenzgespräche sind für bestimmte Anliegen wertvoll und nachhaltiger. Sie sollten aber aktuell nur dann angesetzt werden, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können.

Gremienarbeit

Entscheidend für die nächsten Wochen wird auch sein, wie viele Kolleg*innen von Infektionen und Quarantänemaßnahmen betroffen sind. Daher sollten wir kollegiale Sitzungen und Sitzungen der Mitwirkungsgremien in der Regel im Monat November nur dann in Präsenzform ansetzen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können. Gegebenenfalls sind hybride Sitzungsformen anzusetzen, bei denen Teilnehmer*innen z.B. per Video dazu geschaltet werden.

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