Schulbetrieb ab dem 10.1.2022

Das Schulministerium hat am 6.1.2022 neue Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 10.1.2022 festgelegt. Hier informieren wir über die wesentlichen Vorgaben.

Mensabetrieb

Bedauerlicherweise kann die Mensa aufgrund der aktuellen Personalsituation und der aufwändigen Hygieneanforderungen in der Pandemie vom 24. bis einschließlich 28.1.2022 nur ein eingeschränktes Angebot machen. Die Stadt Fröndenberg bereitet eine angemessene Teilerstattung der ABO-Beiträge vor und arbeitet an einer Lösung.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen der FutterOase, die in dieser Zeit weiterhin zusätzliche Angebote machen.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

„Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.“ (Schulmail vom 6.1.2022)

Für die Lernenden der Oberstufe müssen am Montag so lange in allen Stunden Testungen ermöglicht werden, bis alle in ihrer ersten Unterrichtsstunde einen Test durchgeführt haben. Zum Nachweis dokumentieren alle Kurslehrenden in einer Kursliste, wer nach eigener Angabe bereits einen Test mit negativem Ergebnis durchgeführt hat bzw. wer in der aktuellen Stunde einen Test durchgeführt hat. In der Folge führen wir die Testungen wieder in den vorgesehene Kursstunden durch. Allerdings müssen weiterhin alle Lernenden unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus teilnehmen!

Testungen von Beschäftigten

„Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.“ (Schulmail vom 6.1.2022)

Hygienemaßnahmen

Die Bedeutung des Tragens einer Maske hat sich auch im Schulministerium durchgesetzt und ist in eine Maskenpflicht eingeflossen.

„Die Maskenpflicht gilt für:

  • die Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen;
  • die Schülerinnen und Schülern bei Ganztags- und Betreuungsangeboten (z.B. OGS) am festen Sitzplatz etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten;
  • nicht immunisierte Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal im Unterrichtsraum;
  • Lehrkräfte bei Konferenzen und Besprechungen trotz fester Sitzplätze im Lehrerzimmer;
  • Teilnehmende bei Sitzungen von Schulmitwirkungsgremien trotz Einhaltung des 1,5-Meter-Mindestabstands.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.“(MSB)

Wir wollen uns alle nochmals sensibilisieren, dass bei der Aufnahme von Speisen und Getränken ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Wenig Reden ist nur Silber, Schweigen ist Gold!

Für die regelmäßige Lüftung empfiehlt es sich, Lernende an der Lüftungsüberwachung zu beteiligen.

Distanzunterricht

„Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. (Hier ist eine Änderung zu erwarten.) Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.“ (MSB)

Dazu stellen alle Lernenden mit Unterstützung der Lehrenden sicher, dass sie Zugang zu MNSPro haben und mit den notwendigen Verfahren vertraut sind. Unsere Unterrichtsvorbereitung werden wir darauf abstimmen, jederzeit auch für einzelne Lernende den Distanzunterricht zu ermöglichen.

Wir können noch IPads ausleihen! Insbesondere in den Abschlussklassen ist die Möglichkeit einer Ausleihe mit den Klassen- und Jahrgangsleitungen initiativ anzusprechen, wenn kein angemessenes Gerät zur Verfügung steht.

Absenzen von Lehrenden

Wir müssen auch mit Infektionen und Quarantänemaßnahmen unter den Lehrenden rechnen. Eine vorausschauende Unterrichtsplanung mit Projekt- und Langzeitaufgaben für Lernende soll für uns selbstverständlich sein.

Zur Unterstützung von Vertretungseinsätzen kann gegebenenfalls der Lehrende den Unterricht auch von zu Hause aus durchführen.

Leider müssen wir trotz aller Bemühungen von erhöhtem Vertretungsbedarf oder sogar Unterrichtsausfällen ausgehen.

Aufarbeitung der Pandemiefolgen

In den letzten Monaten haben wir die Folgen der Pandemie auch im Sozialverhalten der Lernenden deutlich wahrgenommen. Wir bleiben gefordert, nicht nur Wissenslücken aufzuarbeiten, sondern auch Gemeinschaftssinn, die Fähigkeit neue Freundschaften zu schließen und den Umgang mit herausforderndem Verhalten untereinander.

Wünsche zum neuen Jahr

Zum neuen Jahr wünsche ich uns Hoffnung und Kraft. Die Hoffnung, dass alles besser wird und die Kraft, bis dahin durchzuhalten.

gez. Klaus de Vries, Schulleiter

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