Findet Schule auch bei Schnee und Eis statt?

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an. (Quelle: Schulministerium.nrw.de)

Die Entscheidung über eine  Schulschließung, z.B. weil der Schulweg nicht sicher ist, obliegt dem Schulträger.

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