Maskenpflicht an der GSF

Zu unserer aller Sicherheit schreiben wir ab dem 4.5. das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in der Schule vor. Ausgenommen sind dabei Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m sicher eingehalten werden kann, z.B. am Sitzplatz der Schüler*innen im Unterrichtsraum oder für die Lehrkraft am Sitzplatz oder an der Tafel. Wir gehen davon aus, dass sich Schüler*innen und Lehrer*innen selbst mit einem Mund-Nasenschutz versorgen.

Bei der Öffnung der Schule hat der Infektionsschutz für Schulträger und Schule höchste Priorität. So kommt es, dass wir zur Sicherung der Abstandsregeln mehr als das Doppelte an Klassenräumen und Lehrkräften einsetzen müssen. Die eingesetzten Räume mit allen Flächen, Türgriffen, etc. müssen nach jeder Nutzung desinfiziert werden. Die Zuwege sind so zu organisieren, dass die Abstands- und notwendigen Hygieneregelungen eingehalten werden. Unter diesen Bedingungen kann vermutlich bis zu den Ferien kein Regelunterricht stattfinden. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes hilft uns diese Schutzmaßnahmen abzusichern.

Corona
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