Sekundarstufe I
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden
- der Hauptschulabschluss
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.
Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern auf Erweiterungsebene, befriedigende Leistungen in den Fächern auf Grundebene, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf Erweiterungsebene und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und in dem Fach auf Grundebene mindestens gut sind.
Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Anspruchsebenen erfolgt nach Leistung und Abschlussperspektive durch die Klassenkonferenz. Die Prüfungsordnung lässt dabei offen, ob die Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern in Form der Binnendifferenzierung im Klassenverband oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung, also in Erweiterungs- und Grundkursen erfolgt. Auch hier trifft die Klassenkonferenz die Entscheidung für eine der jeweiligen Lerngruppe angemessen fördernde Form.