Sekundarstufe I

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden

  • der Hauptschulabschluss
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.

Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern auf Erweiterungsebene, befriedigende Leistungen in den Fächern auf Grundebene, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf Erweiterungsebene und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und in dem Fach auf Grundebene mindestens gut sind.

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Anspruchsebenen erfolgt nach Leistung und Abschlussperspektive durch die Klassenkonferenz. Die Prüfungsordnung lässt dabei offen, ob die Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern in Form der Binnendifferenzierung im Klassenverband oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung, also in Erweiterungs- und Grundkursen erfolgt. Auch hier trifft die Klassenkonferenz die Entscheidung für eine der jeweiligen Lerngruppe angemessen fördernde Form.

Übersicht über die Abschlüsse der Sekundarstufe I
Übersicht über die Abschlüsse der Sekundarstufe I

Sekundarstufe II

Zugang zur Oberstufe

Mit dem Zeugnis des Sekundarabschlusses und dem entsprechenden Zeugnisvermerk erwerben Schülerinnen und Schüler die Qualifikation für den Besuch der Oberstufe (Jahrgang 10 der Gesamtschule, Hauptschule, Realschule; Jahrgang 9 des Gymnasiums).

Fachhochschulreife

Mit erfolgreichem Besuch der Einführungsphase (EF) der Oberstufe und des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Q1) (Gesamtschule: Jahrgänge 11 und 12) und Leistungen von 40 Punkten in den LKs und 55 Punkten in den GKs können Schülerinnen und Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Das bedeutet, dass sie nach Abschluss eines einjährigen gelenkten Praktikums oder einer Berufsausbildung an Fachhochschulen in NRW und vielen anderen Bundesländern studieren können.

Abitur

Mit erfolgreichem Besuch der Einführungsphase (EF) der Oberstufe und der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) (Gesamtschule: Jahrgänge 11 bis 13), sowie nach Abschluss aller notwendigen Prüfungen haben Schülerinnen und Schüler das Abitur abgelegt. Dieses berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in Deutschland.

Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe

Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe in NRW