Ein wesentlicher Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist immer die Beratung. Neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen gehört zu den schulischen Aufgaben aller Lehrerinnen und Lehrer die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten.

Die Beratungsgebiete sind breit gefächert. Sie beginnen bei der Vorstellung der Bildungsangebote unserer Schule, die Schullaufbahn wird beratend begleitet sowie die Berufswahlvorbereitung. Beratung erfolgt selbstverständlich bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten. Da jede Klasse von je einer Klassenlehrerin sowie einem Klassenlehrer geführt wird, sind diese auch in erster Linie Ansprechpartner, wenn es um die Information von Lernfortschritten, Lernschwächen, Maßnahmen im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen oder die Vermittlung von Lernhilfen und Fördermaßnahmen geht. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer wirken maßgeblich bei der Zuweisung zur Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtdifferenzierung mit, sie unterstützen Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung und begleiten den Weg zum bestmöglichen Schulabschluss. Dabei werden sie von den Abteilungsleitern, denen je ein ausgebildeter Beratungslehrer zugeordnet ist, unterstützt.

An der GSF tagt einmal wöchentlich in jeder Abteilung die „Beratergruppe“. Dazu finden sich der Abteilungsleiter, der Beratungslehrer und die Sozialpädagogen ein. Je nach Situation nehmen Klassenlehrer an dieser Sitzung teil. Die „Beratergruppe“ arbeitet aktuelle Probleme auf, plant pädagogische Maßnahmen, bereitet aber auch Konferenzen vor. Regelmäßig bittet die „Beratergruppe“ auch Schüler und Eltern zum Gespräch.

In der gymnasialen Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler von Beratungslehrern begleitet, die die Funktion der Klassenlehrer übernehmen. Die Oberstufenleiterin mit ihren Beratungslehrern berät schon im 10. Schuljahr die Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe II unserer Schule besuchen wollen.