Die Maske – ein Auf und Ab im Schulbetrieb

Am Donnerstag und bis in den Freitagnachmittag hinein erreichten uns weitere Mails zur Umsetzung der neuen Corona-Betreuungsverordnung für die Schule. Leider haben die kurzfristige Entscheidung und missverständliche Formulierungen Unsicherheit verbreitet.

Zunächst gilt:

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

(Auszug aus der Schulmail des MSB. Den Text finden Sie hier.)

Das Schulamt Unna schreibt uns dazu: „Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Unna wird auf Grund der wegfallenden Maskenpflicht in Schulen (siehe Schulmail v. 28.10.21) die Verfahrensweise bzgl. Quarantäneanordnungen wie folgt angepasst:

  1. Wurde keine Maske im Unterricht getragen, wird den direkten Kontaktpersonen (Sitznachbarn Abstand unter 1,5 m; Rautenmuster) eine Quarantäne ausgesprochen. Die Quarantäne beträgt 10 Tage mit der Option sich an Tag 5 mittels Schnelltest freitesten zu lassen.
  2.  Sollte der Indexfall und die Kontaktperson jedoch durchgängig (freiwillig) eine Maske getragen haben, wird zunächst wie bisher nur eine Quarantäne für den Indexfall ausgesprochen.“

Die Schulen sind gefordert, zur Kontaktnachverfolgung die jeweilige Sitzordnung bei Nachfragen der Gesundheitsbehörden zu rekonstruieren. Wir werden dazu einerseits Sitzpläne im Sekretariat hinterlegen. Andererseits halten wir die Schülerinnen und Schüler an, eine eigene Kontaktdokumentation zu erstellen.

Einschränkende Regelungen für unsere Schule festzulegen, wurde ausdrücklich untersagt. Anfragen dazu wurden dazu allerdings schon von Seiten der Schüler- und der Elternschaft gestellt. Wir hoffen, dass unterschiedliche Verhaltensweisen nun nicht den Konflikt um die Corona-Regelungen noch weiter in die Schulen tragen.

Nun werden wir im Schulbetrieb also ein Auf und Ab der Masken unter der Aufsicht der Lehrenden praktizieren. Dazu halten wir zur Einhaltung der Hygieneregelungen an, lüften regelmäßig, beaufsichtigen Selbsttestungen und rekonstruieren Kontakte und einiges mehr. Den Schulen wird einiges abverlangt, was sich unter anderem im Krankenstand des Kollegiums zeigt.

Bleiben wir hoffnungsvoll, dass wir von größeren Infektionsausbrüchen verschont bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus de Vries, Schulleiter der Gesamtschule Fröndenberg

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