Abschlüsse der Sekundarstufe I

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden

  • der Hauptschulabschluss
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.

Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern auf Erweiterungsebene, befriedigende Leistungen in den Fächern auf Grundebene, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf Erweiterungsebene und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und in dem Fach auf Grundebene mindestens gut sind.

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Anspruchsebenen erfolgt nach Leistung und Abschlussperspektive durch die Klassenkonferenz. Die Prüfungsordnung lässt dabei offen, ob die Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern in Form der Binnendifferenzierung im Klassenverband oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung, also in Erweiterungs- und Grundkursen erfolgt. Auch hier trifft die Klassenkonferenz die Entscheidung für eine der jeweiligen Lerngruppe angemessen fördernde Form.

 

Die Grafiken wurden von G. Baehr und J. Moik erstellt.

 


 

Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I

Am Ende der Grundschulzeit steht für Eltern die Entscheidung der geeigneten weiterführenden Schule für das eigene Kind an.  Die Grundschule gibt dazu mit dem Halbjahreszeugnis eine Schulformempfehlung ab. Für die Gesamtschule gilt, dass diese Schulform für alle Schülerinnen und Schüler die geeignete Schulform ist.

Zusammenarbeit der Schulen in Fröndenberg

In Fröndenberg gibt es besondere Argumente für den Wechsel an die Gesamtschule. Im Sinne eines weichen Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule  pflegen die Grundschulen Fröndenbergs und die Gesamtschule Fröndenberg einen intensiven Austausch über ihre pädagogischen Konzepte.  Gemeinsam begleiten wir den Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Grundschule in die Gesamtschule. Bereits vor den Sommerferien hospitieren Lehrkräfte der Gesamtschule an den Grundschulen.  Vor und nach dem Wechsel tauschen sich die Lehrkräfte der Grundschulen mit den Lehrkräften der Gesamtschule über die wesentlichen schulischen Belange der Schüler und Schülerinnen aus, um die Kinder optimal individuell zu fördern.

Der gemeinsame Informationsabend der Grundschulen und der Gesamtschule Fröndenberg im ersten Halbjahr und der darauf folgende Tag der offenen Tür bieten den Eltern und den Kindern Einblicke in die pädagogische Arbeit der Gesamtschule.

Grundgedanken des pädagogischen Konzeptes der Gesamtschule Fröndenberg

Die Gesamtschule Fröndenberg ist offen für alle Kinder – Vielfalt wird als Bereicherung und Chance angesehen. Die unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in den  der Lerngruppen unterstützt die individuelle Wahrnehmung und Förderung durch die Lehrer  maßgeblich und führt am Ende der Sekundarstufe I zu den passenden Schulabschlüssen.

Die Gesamtschule ermöglicht jedem Schüler und jeder Schülerin eine individuelle Schullaufbahn, entsprechend seiner persönlichen Entwicklung. Frühe und späte Durchstarter, individuelle Krisen und besondere Begabungen werden flexibel berücksichtigt. So kann trotz zeitweiser Schwierigkeiten das Abitur als höchster Schulabschluss erreicht werden.

Das Aufnahmeverfahren an der Gesamtschule Fröndenberg

Vor der Aufnahme bieten wir interessierten Grundschuleltern eine intensive Beratung und ausführliche Information an.

Am Tag der offenen Tür stehen für erste persönliche Gespräche die Abteilungsleiterin 5/6, Frau Vogel, und der Koordinator für Inklusion, Herr Meisel, zur Verfügung. Informationsstände und Unterrichtsvorführungen geben Ihnen Einblicke in die pädagogische Arbeit der Schule. Auch während des Anmeldeverfahrens im Februar können die Eltern Beratung wahrnehmen. Selbstverständlich können zusätzlich Termine telefonisch vereinbart werden.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Schüler und Schülerin ist im Schulgesetz des Landes NRW geregelt und für alle Schulen verbindlich:

  • Die Aufnahme in die Klasse 5  setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. Zur Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis, der Anmeldeschein und die Schulformempfehlung vorzulegen.
  • Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
    • Geschwisterkinder,
    • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
    • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
    • Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
    • Schulwege,
    • Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
    • Losverfahren.
  • Die Kriterien Schulwege und Nähe der Grundschule dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können (§ 46 Abs. 5 SchulG).

Ein wichtiger Hinweis zu den Anmeldungen:

Bringen Sie bitte das letzte Zeugnis der Grundschule, den Anmeldeschein, den Sie von der Grundschule erhalten und das Familienstammbuch mit. Ebenso benötigen wir bei getrennt lebenden Eltern, die nicht das gemeinsame Sorgerecht wahrnehmen, den Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge.

Das Anmeldeformular können Sie vorweg von der Homepage der Gesamtschule Fröndenberg herunterladen.