Beratung

Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) – z. B. im Landesdienst stehende sozialpädagogische Fachkräfte – und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten (§ 69 Abs. 2 SchulG).

dienstliche Angelegenheiten

Bei den „Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer“ handelt es sich vor allem um die Bereiche, in denen die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Lehrkräfte der Schule Weisungen für deren dienstliche Tätigkeit erteilen kann, so z. B. bei Einzelentscheidungen im Rahmen der Unterrichtsverteilung, der Stundenpläne und der Aufsichtspläne. Angesprochen werden können aber auch Probleme in der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrkräften, Gruppen von Lehrkräften und der Schulleitung.